Allgemeines Merkblatt
- Jede(r) BibliotheksbenutzerIn füllt vor der ersten Ausleihe eine Leserkarte
mit Personalien und Adresse aus.
- Es wird eine Einschreibgebühr von Fr. 5.- für Kinder und Jugendliche bis
17 Jahre erhoben.
Erwachsene zahlen eine Jahresgebühr von Fr. 30.- (Familien Fr. 35.-,
AHV-BezügerInnen Fr. 25.-). Für schulpflichtige Kinder ist die Ausleihe
gratis.
Schulentlassene bis 20 Jahre zahlen eine Jahresgebühr von Fr. 15.- (Für
Nichtbeitragsgemeinden siehe Gebühren)
- Die Ausleihfrist beträgt 30 Tage.
Wer die Dokumente länger als 30 Tage behält, zahlt nach Ablauf einer
Toleranzfrist von 10 Tagen eine Taxe von Fr. -.50 pro Dokument.
- Kinder und Jugendliche können 5, Erwachsene 10 und Personen mit
Familienkarte 20 Dokumente gleichzeitig auf ihrem Benutzerkonto verbuchen.
- Mahngebühren (Mahnung ca. 30 Tage nach Ablauf der Frist):
1. Mahnung: Fr. 1.- pro Brief + Fr. -.50 pro Dokument
2. Mahnung: Fr. 3.- pro Brief + Fr. 1.00 pro Dokument
3. Mahnung: Fr. 5.- pro Brief + Fr. 3.00 pro Dokument
4. Mahnung: Eingeschriebene Rechnung. Bringen Sie die Dokumente zurück, sind
alle aufgelaufenen Gebühren zu bezahlen.
- Für Beschädigungen, die nicht als normale Abnützung bezeichnet werden
können und die den Ersatz des Dokumentes notwendig machen, wird Rechnung für
die Neuanschaffung plus Bearbeitung gestellt.
- Für Schäden, die durch Benutzung von Bibliotheksartikeln entstehen, wird
jede Haftung abgelehnt.
- Bibliotheksbenützern, die notorisch gemahnt werden müssen oder die
öfters Dokumente beschädigen, kann die Ausleihe verweigert werden.
- Für Videos gilt das Videomerkblatt.